AGB's

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AGB's für Kultur99 Musikbereich

Vertragsbeginn:

Der Unterrichtsvertrag kommt durch Ausfüllen des Anmeldeformulars (online) und das Senden des Sepa Formulars (als Scan oder per Post) durch den Kunden in Verbindung mit der Zusendung der Buchungsbestätigung durch die Lehrkraft vor Kursbeginn zustande. Der Vertrag ist bindend und verpflichtet zur Zahlung des vollen Kursbeitrags. Dies setzt voraus, dass in dem gewünschten Kurs ein Platz frei ist. Sollte es keinen freien Platz geben, so wird der Kunde informiert und erhält die Möglichkeit, auf die Warteliste gesetzt zu werden.


Kurseinstieg:

Ein Kurseinsteig ist in Absprache mit der zuständigen Lehrkraft zu (fast) jeder Zeit während des Semesters möglich insofern es noch freie Plätze im gewünschten Kurs gibt.


Unterrichtszeiten:

Der musikalische Gruppenunterricht findet einmal wöchentlich statt. Er wird von einer ausgebildeten Lehrkraft geleitet. Das Wintersemester beginnt zwei Wochen nach Schulbeginn (September) und geht bis zu den Faschingsferien (Februar).

Das Sommersemester beginnt Anfang März und findet mit dem großen „Kultur 99-Sommerfest“ im Juli (1 Woche vor Beginn der Sommerferien) seinen Abschluss. Zu Beginn des Semesters geht den Teilnehmern eine entsprechende Terminliste zu. In den Schulferien und an den Feiertagen findet kein Unterricht statt.


Zahlungsmodalitäten und Kündigung:

1. Der Semesterbeitrag für die Musik-Gruppenkurse ist über jeweils 6 Monate zu zahlen (für das Wintersemester von September bis Februar und für das Sommersemester von März bis August). Eine Kündigung muss nicht erfolgen, der Kurs endet automatisch zum Semesterende und muss per Anmeldung für jedes Semester erneuert werden.

2. Für die Musik-Gruppenkurse ist die Anmeldegebühr im Kurspreis enthalten.

3. Der Blockflötenunterricht ist vier Wochen zum Semesterende kündbar. Wird er nicht gekündigt, so läuft er automatisch weiter.

4. Der Instrumentalunterricht (Klavier, Querflöte, Gitarre, Ukulele und Fagott) wird durch einen separaten Vertrag geregelt und läuft unbefristet. Er kann 4 Wochen zum Quartal gekündigt werden. Die Anmeldegebühr beträgt einmalig 10,- Euro pro Schüler/In.


Rabatte:

In den Gruppenkursen der  musikal. Früherziehung gelten jüngere Geschwisterkinder ab 8 Monate (bei Kursantritt) als vollwertige Teilnehmer und erhalten 10% Rabatt auf den Kurspreis. Sollte ein Extra-Kurs für dieses jüngere Geschwisterkind in der Musikschule gebucht werden, so kann das Kind nach Absprache mit der Leitung bei verfügbaren Plätzen kostenlos in die Stunde des älteren Kindes mitgebracht werden. Dies gilt nur für die Buchung von Kursen bei der gleichen Lehrkraft. Ist das Geschwisterkind in einem Kurs einer anderen Lehrkraft, so kann kein Rabatt gewährt werden.


Mahngebühren/Stornierungsgebühren:

Im Falle von Zahlungsversäumnis (bzw. unzureichender Kontodeckung, Stornierung der Lastschrift, Rückbuchung des Dauerauftrags) werden Mahngebühren in Höhe von 4,- Euro erhoben.

Sollte es nach Vertragsabschluss zu einem Stornierungswunsch auf Seiten des Kunden kommen, so wird dieser nur dann gewährt, wenn die Lehrkraft in der Lage ist, einen Ersatzteilnehmer zu finden. Dies wird zusätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro berechnet.



AGB's für Fitness - Yoga - Tanz , Rund ums Baby sowie Kursreihen & Seminare


Die AGB's sowie die Laufzeiten aller anderen Gruppenkurse (Tanz, Fitness, Yoga) unterliegen nicht der Semesterordnung der Musikschule. Sie obliegen der jeweiligen Lehrkraft und können auf der entsprechenden Homepage eingesehen werden bzw. über die Lehrkraft angefragt werden.

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